Einträge von Michael Kreutz

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Grundsteuer 2025 – Neuer Hebesatz, altes Steueraufkommen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in 2018 entschieden hat, dass die nach Wertverhältnissen von 1964 ermittelten Grundstücks- und Gebäudewerte nur noch bis zum 31.12.2024 für Zwecke der Grundsteuer genutzt werden dürfen, mussten aktuelle Werte her. Dazu hat sich die Bundesregierung (CDU/SPD) im Jahr 2019 auf das sog. Bundesmodell festgelegt. Mit einer Neuigkeit: Die Länder konnten bis Mai 2021 abweichende Modelle und Messzahlen einführen. Wurde z.B. in Bayern und Baden-Württemberg auch gemacht.