Die Ehe für alle kommt!

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Der Sack ist zu und die Ehe für alle beschlossen. Am heutigen Freitag stimmten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit deutlicher Mehrheit für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe.

SPD geschlossen für die Ehe für alle

Nachdem der Tagesordnungspunkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf 18/6665 außerordentlich und gegen die Stimmen der Union auf die Tagesordnung gesetzt wurde, konnte im nächsten Schritt ordentlich darüber diskutiert und abgestimmt werden. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ stand zur Debatte.

Nach der teils emotionalen Debatte über den Entwurf folgte im Anschluss die namentliche Abstimmung. Von 630 Abgeordneten stimmten 393 mit Ja und 226 mit Nein. Vier Personen enthielten sich, sieben waren nicht anwesend. Die Abgeordneten der SPD, der Grünen und der Partei Die Linke stimmten geschlossen für die zukünftige Gleichstellung homosexueller Paare bei der Eheschließung. Auf Seiten der Union stimmten 75 Abgeordnete ebenfalls mit Ja, drei Viertel votierten allerdings gegen den Gesetzesentwurf. Die Abstimmung war im Vorfeld für alle Abgeordneten freigegeben worden.

So ist, durch einen verbalen „Ausrutscher“ der Kanzlerin Angela Merkel bei einer Veranstaltung der Zeitschrift „Brigitte“ abrupt viel Bewegung in diese Angelegenheit gekommen. Als Frau Merkel ihre Meinung zur Homo-Ehe auf offener Bühne von einer klar ablehnenden Haltung hin zu einer „Gewissensentscheidung“ wandelte, ergriff die Bundes-SPD die Gelegenheit, gemeinsam mit der Opposition den aus dem Bundesrat stammenden Gesetzesentwurf zur Homo-Ehe blitzschnell zur Abstimmung im Bundestag zu stellen.

Welche Änderungen mit der Ehe für alle nun kommen

Heterosexuelle Paare sind von diesem Gesetz nun wie folgt betroffen: gar nicht.

Homosexuelle Paare dürfen nun auch darauf hoffen, es wesentlich leichter zu haben, etwa gemeinsam ein Kind zu adoptieren. Dies war bislang nur sehr schwer oder gar nicht möglich, wenngleich die bisherige „eingetragene Lebenspartnerschaft“ der Ehe inhaltlich immer näher rückte. Übrigens – diese wird es bald auch nicht mehr geben.

Laut des Textes des Gesetzes tritt dieses „am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats“ in Kraft. Damit verschwindet auch die Lebenspartnerschaft, die ab dann nicht mehr „begründet“ werden kann. Bisherige eingetragene Lebenspartnerschaften lassen sich dann in Ehen umwandeln und neue Zusammenschlüsse fürs Leben werden dann ab sofort das, was sie auch sein sollten – einfach ganz normale Ehen.