Grundsteuer 2025 – Neuer Hebesatz, altes Steueraufkommen
Nachdem das Bundesverfassungsgericht in 2018 entschieden hat, dass die nach Wertverhältnissen von 1964 ermittelten Grundstücks- und Gebäudewerte nur noch bis zum 31.12.2024 für Zwecke der Grundsteuer genutzt werden dürfen, mussten aktuelle Werte her. Dazu hat sich die Bundesregierung (CDU/SPD) im Jahr 2019 auf das sog. Bundesmodell festgelegt. Mit einer Neuigkeit: Die Länder konnten bis Mai 2021 abweichende Modelle und Messzahlen einführen. Wurde z.B. in Bayern und Baden-Württemberg auch gemacht.
Nicht so in NRW: Hier konnten sich die damaligen regierungstragenden Parteien von CDU und FDP nicht auf ein Modell einigen. Daher ließ man die Frist ungenutzt verstreichen. So gilt heute in NRW das unveränderte Bundesmodell, wie in insgesamt 11 Ländern auch.
Wichtige Neuregelung der Grundsteuer
Sinn der Neuregelung war die aktualisierte Wertermittlung für Grundstücke. Mit teils deutlichen Abweichungen und unterschiedlichen Wertentwicklungen bei den Immobilien. Das hat unmittelbaren Einfluss auf die von den Finanzämtern festgestellten Grundstückswerte. Um die Werterhöhungen für die Grundsteuerfestsetzung im Rahmen zu halten, wurden die in der Berechnung relevanten Messzahlen auf ca. 10 % der bisherigen Werte gesenkt.
Die Bundesregierung hatte bereits 2019 festgelegt, dass die neuen Grundstückwerte nicht zu einer Steuererhöhung führen sollen. Zwar würden sich unterschiedliche Entwicklungen beim Einzelnen zeigen, das Gesamtaufkommen bei der jeweiligen Kommune aber solle gleich bleiben („Aufkommensneutralität“). In Hattingen sind das rund 15,3 Mio. € pro Jahr. Und damit ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung der städtischen Aufgaben. Allerdings war klar, dass es im Einzelfall sowohl zu höheren als auch zu niedrigeren Grundsteuerbelastungen kommen werde.
Der Stadtrat folgt dem Vorschlag der Verwaltung
Zum 01.01.2025 steht jetzt der Versand der neuen Grundsteuerbescheide an. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger erstmalig feststellen, welche Auswirkungen die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts aus 2018 für sie und die zu zahlende Grundsteuer haben werden. Überraschungen in beide Richtungen sind unvermeidlich, hat doch auch die Stadt Hattingen bisher keinen detaillierten Überblick über die Entwicklung der Grundsteuermessbeträge im Stadtgebiet.
Der Stadtrat stand am heutigen Donnerstag (12.12.2024) vor der schweren Entscheidung, mit welchem Hebesatz die neuen Werte multipliziert werden, um die Aufkommensneutralität auf der Ebene der städtischen Steuereinnahmen einzuhalten. Berechnungen des Landes NRW und der Kämmerei haben zu einem aufkommensneutralen Hebesatz von 995 % geführt. Mit diesem Hebesatz kommt es zu geplanten Steuereinnahmen von 15,37 Mio. Fast eine Punktlandung im Vergleich zu den bisherigen Einnahmen.
Die SPD-Fraktion im Stadtrat hat sich dem Vorschlag der Stadtverwaltung angeschlossen, mit diesem Wert ins Jahr 2025 zu gehen und so Steuererhöhungen für 2025 zu vermeiden. Wenn sich die Rechtslage in den kommenden Jahren ändert und die ersten Urteile zur Grundsteuerreform gefallen sind, dann werden und wollen wir als Fraktion selbstverständlich das Thema wieder angehen, so die Fraktionsvorsitzende Melanie Witte-Lonsing.
Eine Absenkung dieses Wertes oder gar die Beibehaltung des bisherigen Hebesatzes ist fiskalischer Unsinn. Wenn sich Wertgrundlagen nach 60 Jahren ändern, muss sich auch der Hebesatz ändern. Und hat rein zahlenmäßig nichts mehr mit dem Wert bis 2024 zu tun. Das hat leider nicht jeder im Stadtrat verstanden. Die Beibehaltung des bisherigen Hebesatzes der Grundsteuer B von 875 % würde zu Einnahmeverlusten von rund 12 % oder umgerechnet 1,8 Mio. € führen. Das können sich die Bürgerinnen und Bürger, das kann sich Hattingen nicht leisten. Zumal auch eine derart radikale Steuersenkung im Einzelfall zu einer höheren Grundsteuer führen könnte.
Die SPD-Fraktion will keine Haushaltrisiken eingehen
Die SPD-Fraktion trägt auch den ersten Teil des Beschlusses mit, demzufolge Wohngrundstücke und sonstige Grundstücke mit einem einheitlichen Hebesatz besteuert werden sollen. Nach ersten Erkenntnissen sind die neuen Werte tendenziell bei Wohngrundstücken höher als bei anderen Grundstücksarten (z.B. Gewerbegrundstücke). Das Land erlaubt daher gesplittete Hebesätze, die im Regelfall dann für Wohngrundstücke etwas niedriger, für Gewerbegrundstücke etwas höher wären. Diese bundesweit einmalige Neuregelung ist aber rechtlich umstritten. Und produziert weiterhin Unschärfen bei der individuellen Belastung mit Grundsteuern. Hattingen will daher darauf verzichten, um unnötige Haushaltsrisiken für die Zukunft zu vermeiden.
Klar ist für die SPD in Hattingen, dass im Rahmen einer Evaluierung des gesamten Grundsteuerverfahrens 2025 die verschiedenen Handlungsoptionen der Stadt wieder auf den Tisch gehören. Zumal sich angesichts der enormen Kostenbelastung der Stadt Hattingen mittelfristig wohl auch Steuererhöhungen nicht mehr vermeiden lassen werden.
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