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Nachdem das Bundesverfassungsgericht in 2018 entschieden hat, dass die nach Wertverhältnissen von 1964 ermittelten Grundstücks- und Gebäudewerte nur noch bis zum 31.12.2024 für Zwecke der Grundsteuer genutzt werden dürfen, mussten aktuelle Werte her. Dazu hat sich die Bundesregierung (CDU/SPD) im Jahr 2019 auf das sog. Bundesmodell festgelegt. Mit einer Neuigkeit: Die Länder konnten bis Mai 2021 abweichende Modelle und Messzahlen einführen. Wurde z.B. in Bayern und Baden-Württemberg auch gemacht.

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Am vergangenen Samstag versammelten sich die Mitglieder der SPD-Fraktion Hattingen zu einer mit Spannung erwarteten Klausurtagung. Entgegen der Tradition der letzten Jahre stand die Herbst-Klausur nicht im Zeichen des Gesamt-Haushalts der Stadt Hattingen, sondern beschäftigte sich mit einem Detail, das alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt direkt betrifft: Die Grundsteuer.

Im Zuge einer Gesetzesänderung auf Bundesebene müssen alle Kommunen neue Bewertungsgrundlagen schaffen, die der aktuellen Rechtslage Rechnung tragen. Dies stellte die Fraktion vor eine große Herausforderung, da die Vorgaben des Bundes und des Landes aus Sicht der Fraktion nicht eindeutig sind und beide Ebenen hätten konkreter werden müssen. Die Bundes- und Landesebene hätten ihre Verantwortung nicht auf die Kommunen abwälzen dürfen, so wie sie es z.B. mit der Entscheidung über die Erhebung von einheitlichen oder differenzierten Hebesätzen gemacht haben.

Breit gestreute Diskussion innerhalb der Fraktion

Nach ersten Impulsreferaten des Hattinger Kämmerers und des Vorsitzenden des Landesverbands NRW der Deutschen Steuer-Gewerkschaft stiegen alle anwesenden Ratsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger schnell in eine intensive Diskussion ein.
In einem ersten Diskussionspunkt äußerten die Fraktionsmitglieder ihre Bedenken hinsichtlich der möglichen zusätzlichen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger. „Wir möchten sicherstellen, dass die neue Grundsteuerregelung keinen unnötigen Druck auf die Familien ausübt“, betonte die Fraktionsvorsitzende Melanie Witte-Lonsing während ihrer Eröffnungsansprache. Dieser Appell fand großen Zuspruch innerhalb der Fraktion, da alle Mitglieder die soziale Verantwortung der SPD betonten, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit.
Während der anschließenden Diskussion zeigte sich aber auch die Gesamtverantwortung, die die Ratsmitglieder für den städtischen Haushalt haben. So der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Michael Kreutz: „Wenn wir ehrlich mit uns sind, dann können wir leider weder auf die Einnahmen der Grundsteuer verzichten, noch weitere städtischen Leistungen im Haushalt streichen, denn dann geht es an die wichtigen Bereiche der Stadt: Kinder, Jugendliche, den Sport und die Kultur.“

Nur eine gemeinsame Lösung zählt

Nach langer Debatte der Vor- und Nachtteile der einheitlichen bzw. differenzierten Hebesätze der Grundsteuer B, die durch den Stadtrat in der Sitzung am 12. Dezember dieses Jahres für das nächste Jahr festgelegt werden müssen, kam die Fraktion noch zu keiner abschließenden Lösung. Alle Mitglieder der Fraktion gaben ihrer Fraktionsvorsitzenden den Auftrag, jetzt mit den anderen Fraktionen des Stadtrats ins Gespräch zu gehen und einen gemeinsamen Vorschlag zu entwickeln, der von einer großen Mehrheit des Rats getragen werden kann. In ihrem Schlussplädoyer bedankte sich Melanie Witte-Lonsing augenzwinkernd für die „komplexe Aufgabe, eine gemeinsame Hattinger Lösung zu entwickeln für ein Problem, dass wieder mal nicht hausgemacht ist“. Sie ist aber zuversichtlich, dass die Gespräche mit den anderen Fraktionen zielführend geführt werden können und am Ende eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann.

Im Anschluss an die Klausurtagung ging die SPD-Fraktion noch zum Basar der AWO Holthausen im evangelischen Gemeindezentrum und schloss die Tagung mit einem gemeinsamen Mittagessen ab.

Im Dezember 2015 hatte sich eine Koalition aus CDU, Grünen, FDP und Bürgermeister Glaser dafür ausgesprochen, auch für 2017 die Grundsteuer B weiter zu erhöhen. Dazu ist es nun glücklicherweise doch nicht gekommen.

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Wir lehnen die für 2017 geplante Erhöhung der Grundsteuer B von aktuell 875 auf 950 Hebesatzpunkte strikt ab. Stattdessen sollte die Gewerbesteuer um 40 Punkte auf dann 550 Punkte angehoben werden. So kann die Steuerlast in unseren Augen insgesamt sozial ausgewogener verteilt werden. Gleichzeitig besteht so die Möglichkeit, den politischen Fehler aus dem Vorjahr zumindest nicht zu wiederholen.

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