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Per Fahrrad durch die Altstadt – Was wirklich gilt

Allgemein, Aus den Ausschüssen, Aus der Fraktion

Die Präsenz von Radfahrern in der Hattinger Altstadt bzw. Fußgängerzone ist schon lange eine strittige Angelegenheit. Und auch ein Thema, bei dem wir als SPD vereinzelt geteilter Meinung sind. Wenn jedoch Beschlüsse aus Ausschüssen sachlich falsch dargestellt werden, möchten wir gerne helfen und für Aufklärung sorgen.

Mit dem Fahrrad oder zu Fuß in der Altstadt

Ob Fahrradfahrer „einfach so“ durch die Innenstadt bzw. Altstadt fahren können sollen, darüber wird seit mehreren Jahren politisch gerungen. Effektiv führte dies dazu, dass es zuletzt immer mal wieder Verbote, Freigaben und Sonderregelungen gab. Eine bunte Tüte an Vorgaben, ohne eine einheitliche Linie.

Darum stand im „Ausschuss für Bauen und Mobilität“ vereinfacht gesagt ein großer Punkt auf der Agenda: Eine gemeinsame Regelung finden, was zukünftig für Fahrradfahrer in der Hattinger Altstadt gelten soll.

Diskutiert wurden dabei im Ausschuss zwei Vorlagen:

  • Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer zwischen 19 – 09 Uhr (Vorschlag der Verwaltung / Vorlage 226/2026)
  • Komplette Sperrung der Fußgängerzone für Radfahrer (Vorschlag der CDU-Fraktion / Vorlage 247/2026)

In einfachen Worten: Die CDU plädierte für ein striktes Verbot für Fahrradfahrer, die Verwaltung für eine klare zeitliche Regelung, wann Fahrradfahrer durch die Altstadt fahren dürfen.

Das Ergebnis: Der CDU-Antrag wurde abgelehnt, der Vorschlag der Verwaltung – nach dem Beschluss eines Änderungsantrags der Grünen, den wir mitgetragen haben – angenommen.

CDU sieht „Klatsche“ für die Stadtspitze

Skurril an der Sache: In einem Artikel vom Donnerstag (WAZ+) zitiert die WAZ den CDU-Fraktionschef Gerd Nörenberg mit den Worten „Klatsche für die Bürgermeisterin“. Der vermeintliche Aufreger: Unsere SPD-Ausschussmitglieder beschlossen gemeinsam mit den Vertretern von Die Grünen, DIE LINKE und Die PARTEI einen – in unseren Augen – sinnvollen Änderungsantrag zur bestehenden Verealtungs-Vorlage. Danach wurde der nun geänderte Vorschlag der Verwaltung angenommen. Wo sich in diesem Szenario die besagte „Klatsche“ verbirgt, dieses Wissen hat Herr Nörenberg exklusiv.

Der geänderte Vorschlag der Verwaltung muss zudem nicht mehr separat in der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung gebracht werden, wie es im WAZ-Artikel heißt.

Der geänderte Verwaltungs-Vorschlag im Überblick

Auf den nachfolgenden Straßen der Hattinger Altstadt ist das Radfahren zukünftig in der Zeit von 09 – 19 Uhr verboten:

  • Heggerstraße südlich der Roonstraße
  • Große Weilstraße
  • Kleine Weilstraße
  • Untermarkt
  • Krämersdorf
  • Steinhagen (bis zum Platz)
  • Haldenplatz
  • Langenbergerstraße
  • Gelinde
  • Obermarkt
  • Reschop Carré
  • Keilstraße
  • St. Georg-Straße
  • Kirchstraße

Die Straßen in der Altstadt, die als Anliegerstraßen befahren werden dürfen, sind von der Regelung ausgenommen. In diesen Straßen dürfen Radfahrer weiter Schrittgeschwindigkeit fahren – und das ganztägig. Begleitend dazu soll es eine bessere Beschilderung, mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sowie verstärkte Kontrollen geben, damit diese neuen Regelungen auch eingehalten werden.

Ergebnis ist guter Kompromiss

Am Ende des Tages steht für uns im Fokus, politische Entscheidungen zu treffen, die sowohl inhaltlich sinnvoll als auch realistisch umsetzbar sind. Mit dem geänderten Verwaltungs-Vorschlag haben wir genau solch einen Kompromiss, der die Interessen der Fußgänger und der Fahrradfahrer unter einen Hut bringt. Und dabei nicht schon auf dem Papier an der Durchsetzbarkeit scheitert. Jetzt kommt es darauf an, diese Regelungen in die Praxis umzusetzen.

11. September 2026/von Björn Fry
Schlagworte: Allgemein, Altstadt, Aus den Ausschüssen, Fußgängerzone, Ratsfraktion
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