Breites Bündnis beschließt Übertragung der Abwasserbeseitigung an den Ruhrverband

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Übertragung Kanalnetz Hattingen

In der Ratssitzung vom 11.04. hat der Rat der Stadt Hattingen mit breiter Mehrheit die Übertragung der Pflichten zum Sammeln und Fortleiten des städtischen Abwassers auf den Ruhrverband beschlossen. Für die Rechte erhält die Stadt eine Ausgleichszahlung von 110 Millionen Euro.

Breite Zustimmung für die Übertragung im Stadtrat

Im Bündnis mit den Grünen, der FDP und dem Bürgermeister konnte die SPD das von Kämmerer Frank Mielke maßgeblich erarbeitete „Hattinger Modell“ beschließen. Die Entscheidung für die Übertragung fiel im Rat mit 28:17 Stimmen in namentlicher Abstimmung. So kann die Stadt Hattingen nun mit dem Ruhrverband alles in die Wege leiten, um die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht zum 01.01.2020 wie beschlossen umzusetzen. Damit verbunden ist eine außerordentliche Entlastung des Haushalts der Stadt Hattingen.

Übertragung bringt enorme Entlastung für den städtischen Haushalt

Rund 110 Mio. Euro wird die Stadt Hattingen für die Übernahme vom Ruhrverband erhalten – Geld, das sämtlich zur Schuldentilgung eingesetzt werden wird. Seit Monaten wurde in Partei und Fraktion intensiv über den Vertrag beraten. Immer geleitet von den Fragestellungen: Was bedeutet die Entscheidung für den Bürger? Was bedeutet sie für die Politik? Und was für die Verwaltung?

Wichtig war dabei zunächst die Feststellung, dass es für die Bürgerinnen und Bürger keine Nachteile geben wird:

  • Die Gebühren bleiben stabil, da der Ruhrverband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ohne Gewinnerzielungsabsicht ist
  • Es handelt sich nicht um den Ausverkauf von Tafelsilber
  • Es handelt sich nicht um zwielichtige Zinsgeschäfte

Darüber hinaus bleibt die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzept und Gebührensatzung weiterhin in der Hand der Politik. Zudem ist der Ruhrverband als Partner seit Jahrzehnten Bestandteil der kommunalen Familie und als Unternehmen dem Gemeinwohl verpflichtet.

Beschluss ermöglicht durch Novellierung des Landeswassergesetz unter Rot-Grün

Hattingen nutzt mit dem gefassten Beschluss die 2016 noch von der rot-grünen Landesregierung beschlossene Novellierung des Landeswassergesetz, die eine Übertragung der Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung auf die Wasserverbände möglich macht. Mit der nun deutlich reduzierten Schuldenlast wird in den kommenden Jahren eine spürbare Entlastung im städtischen Haushalt erreicht.

Hattingen wird weiterhin keine reiche Kommune sein, aber man wird wieder ausgeglichene Haushalte vorlegen können. Zudem laufen wir auch nicht mehr akut Gefahr, bei steigenden Zinsen in eine Zinsfalle zu geraten, die die finanzielle Schieflage der Stadt noch prekärer machen würde. Es wird auch weiterhin nötig sein, mit Nachdruck die landes- und bundespolitischen Initiativen zu unterstützen, um die strukturelle Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden zu beenden. Jedoch stellt der nun gefasste Beschluss sicher, dass auch die künftigen Generationen in Hattingen wieder Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten haben werden!